ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON LimoFahr UG FÜR DIE LAUFENDE VERMITTLUNG VON TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN BENUTZER
LimoFahr Digital Technologies Private Limited, F-10/39 Gali No 6 3rd Floor, Joga Bai Extn Zakir Nager Okhla, Delhi, South Delhi, India 110025 Trade Register no. U72200DL2022PTC406552, wird Transportdienstleistungen über die Buchungsplattform www.limofahr.com (nachfolgend "LimoFahr" genannt) arrangieren; diese Dienstleistungen werden von Taxi- und Mietwagenunternehmen erbracht, die bei LimoFahr registriert sind (nachfolgend "ANBIETER" genannt) für Taxikunden und Mietwagenkunden (nachfolgend "BENUTZER" genannt). Der Begriff "Mietwagen" bezieht sich hier auf Limousinen mit Fahrer (Buchungsklassen: Economy Class, Business Class und First Class).
1. ANWENDUNGSBEREICH
LF achtet sorgfältig darauf, die vollständige Transparenz gegenüber allen Parteien aufrechtzuerhalten und alle Parteien erbringen Qualitätsdienste, die sie anbieten. Aus diesem Grund gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LF als Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen NUTZERN und LF. Dies gilt auch für Angebote, die ihnen über LIMOFAHR angeboten werden, die Anordnung solcher Angebote durch das LF und jede andere Nutzung der Plattform oder ihrer Dienste. Allgemeine Geschäftsbedingungen vonANBIETERN oder NUTZERN werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Angemessenheit unvermeidlich ist und LF hierzu schriftlich eingewilligt hat.
2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Passagierbeförderungsleistungen, die von ANBIETERN an NUTZER erbracht werden, werden über LIMOFAHR, die von LF bereitgestellte Buchungsplattform, organisiert. LF ermöglicht es Providern, ihre Dienste für Benutzer an LIMOFAHR bereitzustellen. Die ANBIETER stellen Ihren Transportdienst bereit, indem sie alle Einzelheiten wie Qualifikationen,Fahrzeuge, Preise und andere relevante Daten in Bezug auf ihre Dienstleistungen auf LIMOFAHR und LF angeben.Über LIMOFAHR von LF können die NUTZER die verfügbaren Fahrzeuge und Transportkapazitäten frei wählen und über diese Plattform buchen. LF auf die Personenbeförderungsdienste. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem ANBIETER und dem NUTZER entsteht nur für die Transportdienstleistungen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS, ÄNDERUNGEN AM VERTRAG
3.1 ANORDNUNG DER VON TAXI-UNTERNEHMEN DARGESTELLTEN PERSONENBEFÖRDERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Bei Taxiunternehmen, die Passagierbeförderungen durchführen und als ANBIETER gekennzeichnet sind, handelt LF als Vermittler für Buchungen dieser ANBIETER und stellt in deren Namen die Dienstleistungsangebote der ANBIETER auf LIMOFAHR. Die Benutzer suchen dann auf LIMOFAHR nach den passenden Diensten und wählen entsprechende aus. LF fungiert als Medium, durch das die Anfrage von NUTZERN an einen geeigneten ANBIETER weitergeleitet wird, der sich als ausgewählter Dienstanbieter für den Benutzer darstellt. Wenn die Abfrage abgeschlossen ist, erhält der NUTZER sofort eine Bestätigung von der LF. Die Erbringung des Transportdienstes wird erst beendet, wenn der Auftrag vom ANBIETER angenommen wurde. Der Vertrag kommt zwischen dem NUTZER und dem ausgewählten ANBIETER zustande, wenn die vom LF im Namen des ANBIETERS an den NUTZER gesendete Bestätigung vorliegt. Nach dem Abschluss von LF wird der Transportdienst vom ANBIETER erbracht und der Transportdienst wird ausgeführt, indem die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Taxi-Tarif) zwischen dem ANBIETER und dem NUTZER ausgeführt werden. LF wurde als vertrauenswürdige Medium zugewiesen, die die Konten der Personenbeförderungsdienste für den NUTZER im Auftrag des ANBIETERS verwalten kann.
3.2 ANPASSUNG VON PERSONENBEFÖRDERUNGSDIENSTLEISTUNGEN, DIE VON MIETWAGENUNTERNEHMEN VERMIETET WERDEN
Bei Mietwagenfirmen, die Personenbeförderungen durchführen und als ANBIETER gekennzeichnet sind, tritt LF als Vermittler für Buchungen dieser ANBIETER auf und stellt in deren Namen die Dienstleistungsangebote der ANBIETER auf LIMOFAHR. Die Benutzer suchen dann nach den geeigneten und zuverlässigen Diensten auf LIMOFAHR und wählen einen geeigneten Dienst für sie aus. LF fungiert als Medium, durch das die Anfrage vonNUTZERN an einen geeigneten ANBIETER weitergeleitet wird, der sich als ausgewählter ANBIETER für den NUTZER darstellt. Wenn die Abfrage abgeschlossen ist, erhält der NUTZER sofort eine Bestätigung von der LF . Die Erbringung des Transportdienstes wird erst beendet, wenn der Auftrag vom ANBIETER angenommen wurde. Der Vertrag kommt zwischen dem NUTZER und dem ausgewählten ANBIETER zustande, der erst dann zustande kommt, wenn die vom LF im Namen des ANBIETERS an den NUTZER gesendete Bestätigung vorliegt. Nach dem Abschluss von LF wird der Transportdienst vom ANBIETER erbracht und der Transportdienst wird ausgeführt, indem die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen (z. B.Taxi-Tarif) zwischen dem ANBIETER und dem NUTZER ausgeführt werden. LF wurde als vertrauenswürdige Medium zugewiesen, die die Konten der Personenbeförderungsdienste für den NUTZER im Auftrag des ANBIETERS verwalten kann.
4. PREISE, GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 LF verfügt über ein individuelles Konto bei LIMOFAHR, in dem die Dienste kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Um die Dienste von LF auf Firmenkonto zu nutzen, muss jedoch eine monatliche Nutzungsgebühr festgelegt werden.
4.2 LF behält sich außerdem das Recht vor, den NUTZERN im Namen oder im Auftrag des ANBIETERS mehrere Buchungsklassen mit unterschiedlichen Preisstandards anzubieten.
4.3 Es gibt drei Buchungsklassen für Mietwagen (Economy Class, Business Class, First Class) und eine Buchungsklasse für Taxis. Die drei Kategorien der Buchungsklassen können sich in Bezug auf die Fahrzeugkategorie, die Wartezeit und den im Auto angebotenen Service wie Zeitungen und Getränke usw. unterscheiden.
5. ELEKTRONISCHE ZAHLUNG
5.1 LF nutzt das elektronische Kreditkarten-Zahlungssystem und andere elektronische Zahlungsmethoden. LF arbeitet mit einem seriösen Anbieter für elektronische Zahlungen zusammen, der Kreditkartendaten verwaltet und Zahlungen abwickelt. LF speichert die Zahlungsinformationen der NUTZER nicht (Mehr Informationen in der LIMOFAHR Datenschutzerklärung).
5.2 Wenn die Buchung von einem NUTZER durchgeführt wird, authentifiziert LF die Kreditkartenzahlung des NUTZERS beim Zahlungsanbieter. Danach wird der Betrag abgezogen, wenn der NUTZER seine Reise mit dem ANBIETER erfolgreich abgeschlossen hat. Damit die Gebühren abgezogenwerden können, soll der NUTZER den Endbetrag am Ende der Reise durch Eingabe der PIN oder durch Unterschrift genehmigen. LF belastet das Konto des NUTZERS ohne eine solche Genehmigung nicht. 5.3Der berechnete Betrag hängt von dem Taxameterpreis für Taxis und dem Festpreis für Mietwagen sowie etwaigen zusätzlichen Gebühren wie Routengebühren, Wartezeiten usw. ab. Solche Änderungen des Tarifs sind jedoch nur gültig, wenn sie am Ende des Jahres vom USER genehmigt wurden die Reise.
5.3 Der berechnete Betrag hängt von dem Taxameter-Preis für Taxis und dem Festpreis für Mietwagen sowie eventuellen zusätzlichen Gebühren wie Streckengebühren, Wartezeiten usw. ab. Solche Änderungen des Fahrpreises sind jedoch nur dann gültig, wenn der BENUTZER am Ende der Fahrt zugestimmt hat.
6. RECHTE UND PFLICHTEN VON LF
6.1 Bereitstellung von Dienstleistungen
Über LIMOFAHR kann ein NUTZER als potenzieller Passagier für einen Transportauftrag direkten Kontakt aufnehmen. In diesem Zusammenhang werden die Daten des ANBIETERS zu Identifikationszwecken an LIMOFAHR übermittelt, nachdem eine Buchung durch einen NUTZER vorgenommen wurde. Neben dem Namen des Fahrers (Vor- und Zuname) werden auch die Telefonnummer, die Lizenznummer und gegebenenfalls die Bewertung des Fahrers übermittelt. Die Grunddaten des NUTZERS (insbesondere Name und Telefonnummer) werden vor der Reise an den ANBIETER und den jeweiligen Fahrer übermittelt, der den Auftrag zur Identifizierung durchführt, damit er gegebenenfalls Kontakt aufnehmen kann.
6.2 GRENZEN DER BESTIMMUNG
Der Internetzugang wird nicht im Rahmen von LIMOFAHR-Diensten zur Verfügung gestellt, und die NUTZER müssen persönlich dafür sorgen, dass der Internetzugang erhalten bleibt. Die Systemanforderungen, Konfigurationen und die Effizienz ihrer Endgeräte für die Verwendung des LIMOFAHR und das Aktualisieren der Software tragen die NUTZER selbst.
6.3 INKASSOMANAGEMENT
- LF hat einen individuellen Vertrag mit den ANBIETERN und ist daher berechtigt, alle oder alle gegen den NUTZER geltend gemachten Ansprüche für von den ANBIETERN erbrachte Transportleistungen zu erbringen und ist auch berechtigt, die entsprechenden Zahlungen im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung einzuziehen.
- LF ist berechtigt, den vom ANBIETER mitgeteilten und vom NUTZER vereinbarten Betrag einzuziehen, indem er die Kreditkarte des NUTZERS oder eine andere Zahlungsmethode mit Hilfe des Zahlungsdienstleisters gemäß Punkt 5 belastet. Alle Gebühren und Abgaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7. RECHTE UND PFLICHTEN DER NUTZER
7.1 Wenn der NUTZER wünscht, dass die Registrierung effektiv durchgeführt wird, ist der NUTZER verpflichtet, alle Daten, wie vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer usw. im Registrierungsprozess anzugeben. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben . Der NUTZER kann weitere Einzelheiten zur Registrierung in der LIMOFAHR Datenschutzerklärung einsehen.
7.2 Dem NUTZER steht es frei, die Registrierungsdaten jederzeit gemäß den Anforderungen der LF zu ändern oder zu aktualisieren und die Daten stets auf dem neuesten Stand zu halten.
7.3 Auch der NUTZER muss die LIMOFAHR-Plattform mit Vorsicht verwenden und darf die Plattform, nicht beeinträchtigen, überladen oder beschädigen und sollte sie keinem Risiko aussetzen. Der NUTZER wird keine Sicherheitsvorkehrungen von LIMOFAHR selbst oder durch Dritte umgehen oder modifizieren.
7.4 LF behält sich das Recht auf Software und Dienstleistungen vor, die von LIMOFAHR bereitgestellt werden und NUTZER dürfen die ihnen zur Verfügung gestellte Software nicht kopieren, modifizieren, zurück entwickeln, dekompilieren oder verteilen.
7.5 Der NUTZER sollte seinen Benutzernamen und sein Kennwort sicher aufbewahren und sollte den Benutzernamen und das Kennwort nicht an Dritte weitergeben oder Dritten den Zugriff auf LIMOFAHR erlauben. Der NUTZER trägt die alleinige Verantwortung für die Vertraulichkeitsfunktion seines Benutzernamens oder seines Passworts. Jeder nicht autorisierte Zugriff durch Dritte sollte dem LF mitgeteilt werden.
7.6 Der NUTZER muss garantieren, dass er die LF nicht umgeht, wenn er mit den ANBIETERN Verträge abschließt, sofern die ANBIETER der Teil der von LF vermittelten Dienste sind.
7.7 Die Registrierung bei LIMOFAHR für ein einzelnes Konto kann jederzeit von seinem NUTZER aufgehoben werden. Für Firmenkonten haben die NUTZER eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
7.8 Wenn sich der NUTZER verspätet, der Transportauftrag abgebrochen wurde oder der Fahrer sich verspätet, muss der NUTZER den LF unverzüglich benachrichtigen.
7.9 Es liegt in der Verantwortung des NUTZERS, LF mitzuteilen, wenn die Buchungsdaten nicht bestätigt wurden, was er oder sie bei der Buchung eingegeben hat.
7.10 Wenn dem NUTZER personenbezogene Daten anderer Parteien bekannt werden, wie z. B. die Kontaktdaten des Fahrers, werden diese nur zur Verarbeitung der Zwecke von LIMOFAHR verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Jede andere Regelung ist nur wirksam, wenn hierzu eine Einwilligung erteilt wurde.
7.11 Wenn der NUTZER seinen oder ihren Pflichten nicht nachkommt, ist LF berechtigt, diesen NUTZER in Abhängigkeit von den Verstößen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, um den LIMOFAHR vor Missbrauch zu schützen.
7.12 Wenn der BENUTZER seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Lf berechtigt, diesen BENUTZER vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, je nach Verstoß, um Limofahr vor Missbrauch zu schützen.
8. BEWERTUNGSSYSTEM
8.1 Der NUTZER wird gebeten, die Gesamtreiseerfahrung zu bewerten, wie der NUTZER den Fahrer und das Fahrzeug bewertet. Diese Bewertung dient nur der Qualitätssicherung und der Feinabstimmung zur Kundenzufriedenheit.
8.2 Die Echtheit und Qualität des ANBIETERS wird durch das für Mietwagenunternehmen bestimmte Sternensystem dargestellt. Daneben spielen neben den Kundenbewertungen auch andere Faktoren eine wichtige Rolle, wie die Qualität des Fahrzeugs, der Ausrüstung und des sonstigen Zubehörs.
9. HAFTUNG, VERTRAGSSTRAFEN
9.1 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von LF wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen:
Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von LF nur auf den vorhersehbaren Schaden, wohingegen LF bei leichter Fahrlässigkeit nur dann haftet, wenn sie Pflichten verletzt hat, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und deren Erfüllung auch zur Nutzung erforderlich ist, die Buchungsplattform in einer Weise, die kommerziell für beide Parteien angemessen ist und deren Erfüllung dem NUTZER hilft.
9.2 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter von LF und die von LF für die Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten angestellten Personen, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.
9.3 Ferner ist LF nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Erfüllung der an LF übermittelten, rechtzeitig und in unveränderter Struktur von LF übermittelten Daten oder für den rechtzeitigen Erhalt solcher Daten durch den ANBIETER oder gegebenenfalls den NUTZER. LF ist nicht für den Verlust von Informationen durch den NUTZER verantwortlich, da es in der Verantwortung des NUTZERS liegt, eine normale und rechtmäßige Datensicherung zu gewährleisten.
9.4 LF haftet auch nicht für Kosten jeglicher Art, die durch die vom NUTZER oder einem Dritten verursachte Verzögerung entstehen.
10. DATENSCHUTZ
LF ist der Datenschutz sehr wichtig und daher wurde der Datenschutz in einer separaten LIMOFAHR-Datenschutzerklärung ausführlicher beschrieben. Weitere Informationen finden Sie in der LIMOFAHR-Datenschutzerklärung.
11. VERSCHIEDENES
11.1 Es gilt deutsches Recht
11.2 Bei Rechtsstreitigkeiten und wenn der NUTZER oder ANBIETER eine kaufmännische oder eine juristische Person ist, ist Berlin der Ort der Beilegung des Rechtsstreits. Berlin bleibt auch dann der Erfüllungsort, wenn der Sitz des NUTZERS und / oder des ANBIETERS oder der Wohnsitz nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wurde oder unbekannt ist.
11.3 Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gegenstand enthalten, der einer Regelung bedarf, gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen oder gegebenenfalls die aufgrund früherer Gerichtsentscheidungen entwickelten Grundsätze. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Regelwerks.
12. LIMOFAHR-UNTERSTÜTZUNG
12.1 Wenn zwischen dem NUTZER und dem ANBIETER oder seinem FahrerSchwierigkeiten auftreten, wird der NUTZER aufgefordert, diese Situation per E-Mail an LF zu melden [email protected]
12.2 Wenn der BENUTZER Probleme mit der LIMOFAHR-Software findet, ist der LIMOFAHR-Support unter der E-Mail-Adresse verfügbar: [email protected]